Reiseberater 24 - Reise-Rundum Schutz schon ab 14 Euro

Reiseschutz ist wichtig!

Vor der Reise
Die ERV übernimmt die Stornokosten bei Reiserücktritt, z. B. wegen Krankheit, Unfall oder Verlust des Arbeitsplatzes. Mitreisende versicherte Personen sowie Angehörige zu Hause sind im Reiseschutz der ERV mit eingeschlossen.  

Während der Reise
Die ERV übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalte im Ausland, Krankenrücktransporte sowie Kosten durch Verlust oder Beschädigung von Gepäck.
 Starten Sie einfach mit der Auswahl Ihres persönlichen Reiseschutzes mit einem Klick auf das ERV Infofeld.

Unser Versicherungspaket TravelSecure bietet Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter 24-Stunden Assistance-Hotline, Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiseunfallversicherung. Rundum-Schutz für Ihr Reise-Happyend! TravelSecure wurde für Sie noch weiter verbessert. Und das beste daran: Diesen erweiterten Versicherungsschutz erhalten Sie zu gleichbleibend günstigen Preisen ab 14 Euro. TravelSecure wurde von Stiftung Warentest zu den drei günstigsten Online Reiseschutzversicherungen gewählt. 

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Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Bedingungen und drucken sich diese für Ihre unterlagen gerne aus.

 

 

Reiseberater 24 - Informationen zur Reiserücktrittskostenversicherung 

Bei Reisebuchung, ob Single oder Familie mit Kindern, müssen Sie immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen. Oft ist dann der Reiseantritt nicht möglich. Die meisten Veranstalter und Anbieter verlangen in diesem Fall die Zahlung des vollen Reisepreises oder eines wesentlichen Teils davon als Stornogebühr. Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet bei Nichtantritt der Reise durch Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Eltern, seiner Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkindern unerwartete Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, seines Ehegatten, seiner Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern eines minderjährigen Versicherten Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, der versicherten Ehegattin oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der in Ziffer 2 b) genannten versicherten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitversicherten Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitversicherten Person, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/Studienabschluss zu erreichen Die Würzburger erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den in Ziffer 2 a) bis h) genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird. Erstattet werden die Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären.